1. Anmeldung
 
Die Anmeldung muss schriftlich per Post, Email oder elektronisch über die Webseite erfolgen. Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt und sind verbindlich. Der Eingang wird bestätigt. Wenn der gewünschte Kurs oder Lehrgang bereits ausgebucht ist, werden Sie von uns informiert. Andernfalls erhalten Sie eine Anmeldebestätigung und eine Rechnung zur Bezahlung des Kursgeldes.
 
 
 
2. Durchführungsentscheid
 
Das bzbs behält sich vor, Lehrgänge, Kurse und Seminare mit zu wenigen Anmeldungen abzusagen. Im Falle einer Absage können keine finanziellen Forderungen geltend gemacht werden.
 
 
 
3. Studiengebühren und -kosten
 
Die Studiengebühren und -kosten sind bei allen Lehrgängen, Kursen und Seminaren auf der Website ersichtlich und innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungstellung zu begleichen. Preisanpassungen auf Grund von Beitragsänderungen des Bundes bleiben vorbehalten. Ratenzahlungen sind möglich, wenn sie vor der Rechnungstellung beantragt sind. Muss zum Inkasso der Rechtsweg beschritten werden, wird neben den direkten Inkassogebühren zusätzlich ein Pauschalbetrag von CHF 100 für Mahn- und Betreibungsspesen verrechnet.
 
Die Studiengebühren und -kosten für Repetenten werden anteilsmässig auf Basis der zu besuchenden Anzahl Lektionen berechnet, betragen aber in jedem Fall mindestens 35% der vollen Semestergebühren und einer zusätzlichen Bearbeitungsgebühr von CHF 150 je Semester. Bei Vorbereitungslehrgängen zu eidg. Fachausweisen (BP) oder eidg. Diplomen (HFP) mit der Finanzierungsvariante «Vorfinanzierung mit Anteil bzbs» wird dieser Betrag auf der Grundlage der Semestergebühren nach der Finanzierungsvariante «Eigenfinanzierung» berechnet.
 
Das „Reglement Vergünstigungen in der bzbs Weiterbildung“ regelt die besonderen Konditionen für bzbs Mitarbeitende, Mensa-Mitarbeitende, Partner/innen und Kinder von bzbs Mitarbeitenden, Lernenden und Studierenden. 
 
 
 
4. Vertragsrücktritt
 
Die Anmeldung gilt grundsätzlich für einen ganzen Kurs, ein ganzes Seminar oder alle Semester eines Lehrgangs. 
 
Abmeldungen für Kurse und Seminare bleiben ohne Kostenfolge, sofern sie schriftlich bis 10 Tage vor Kurs- oder Seminarstart bzw. 4 Wochen vor Semesterwechsel im Sekretariat der Abteilung Weiterbildung eintreffen.  Danach werden die Kosten vollumfänglich in Rechnung gestellt. 
 
Abmeldungen bei Lehrgängen bleiben ohne Kostenfolge, sofern sie schriftlich bis 4 Wochen vor Lehrgangs- oder Semesterstart im Sekretariat der Abteilung Weiterbildung eintreffen. Bei einer späteren Abmeldung bis 8 Wochen nach Semesterbeginn werden 50% der Semesterkosten fällig. Danach sind die vollen Semesterkosten zu begleichen.
 
Aus wichtigen Gründen (ärztlich bescheinigte Krankheit, Unfall) ist ein Rücktritt während des Semesters möglich. Das Gesuch ist schriftlich zu begründen und zu belegen. In diesem Fall können die Semesterkosten anteilsmässig zurückerstattet werden. Annullationsgebühren von CHF 200.00 werden in jedem Fall fällig. Lehrmittel werden nicht zurückgenommen oder vergütet. 
 
Alle Abmeldungen und Gesuche müssen schriftlich per Post oder per Email an das Sekretariat der Abteilung Weiterbildung eingereicht werden.
 
 
 
5. Vorbehalt von Änderungen
 
Das bzbs behält sich Programmänderungen, Dozentenwechsel sowie die Umstellung auf digitalen Unterricht aufgrund höherer Gewalt vor. Ausgefallene Lektionen werden sofern möglich nachgeholt. Im Falle oben aufgeführter Ereignisse entsteht kein finanzieller Anspruch gegenüber dem bzbs. 
 
 
 
6. Unterrichtsdispensationen
 
Allfällige Dispensationen werden in den lehrgangsspezifischen Promotionsordnungen geregelt. Werden Vorkenntnisse im Rahmen eines Lehrgangs angerechnet, so besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Schulgeldreduktion. 
 
 
 
7. Schulausschluss
 
Das bzbs ist berechtigt, im Falle grober Verstösse gegen die vertraglichen Verpflichtungen sowie bei ungebührendem Verhalten Teilnehmende mit sofortiger Wirkung vom Unterricht auszuschliessen. Es findet keine Rückerstattung von geleisteten Zahlungen statt. Der ausstehende Betrag bleibt geschuldet.
 
In Härtefällen entscheidet der Leiter Weiterbildung aufgrund eines schriftlichen Gesuchs über eine Reduktion oder eine Rückerstattung von Studiengebühren und -kosten. 
 
 
 
8. Kursbestätigung/Teilnahmebestätigung
 
Wer mindestens 80 % eines Kurses, Seminars oder Lehrgangs besucht, erhält eine Teilnahmebestätigung. Folgende Unkostenbeiträge werden für eine nachträgliche Ausstellung von Kopien erhoben:
 
Zertifikate und Diplome: CHF 50 je Exemplar
Kursbestätigungen: CHF 20 je Exemplar
 
 
9. Schriftform
 
Abmeldungen, Vertragsrücktritte, Dispensen und andere wichtige Ereignisse bedürfen immer der Schriftform. Mündliche Absprachen haben keine Rechtswirksamkeit.
 
 
10. Gerichtsstand
 
Als Gerichtsstand gilt Buchs.
 
 
 
 
 
Buchs, 30. August 2023


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